Allgemeines / Schulmedizin
(lat acus= Nadel, pungere = stechen) Akupunktur wird erstmalig im 2. Jahrhundert vor Christus erwähnt, aber wahrscheinlich wurde schon vor ca. 5000 Jahren mit Steinnadeln, Bambussplittern oder Fischgräten akupunktiert. In Europa wurden erstmals 1675 Nadeln gestochen. Durch Einstechen an einem der mehr als 350 Akupunkturpunkte wird der Fluss des Qi beeinflusst (generelle Lebensenergie oder Energie des Spirituellen). Schulmedizinisch betrachtet zeigen Studien, dass durch die Akupunktur Opioide im zentralen Nervensystem ausgeschüttet werden und es so zu Änderungen neuroendokriner Funktionen kommt.
Akupunktursitzung
Normalerweise nutze ich neben der Körper- auch die Ohrakupunktur. Diese wurde nicht in China, sondern in Frankreich entwickelt. Sie fußt auf der Erkenntnis, dass bestimmte Punkte auf der Ohrmuschel Körperregionen oder Organen entsprechen. Diese Punkte weisen andere Hautwiderstände als die umgebenden Strukturen auf und können auf diese Weise aufgefunden werden. Reflektorisch kommt es durch das Stechen zu einer Beeinflussung des entprechenden Organs bzw. der entsprechenden Körperregion. Die Punkte sind nur im Krankheitszustand aktiv.
Bei einer normalen Sitzung steche ich bis zu 6 Ohrnadeln (diese sind etwas feiner) und bis zu 20 Körpernadeln im Körperbereich. Eine normale Sitzung dauert im Schnitt etwa 30 Minuten. Bei bestimmten Indikationen (z.b. Raucherentwöhnung, Gewichtsabnahme, Allergien) erfolgt gegebenenfalls die reine Applikation von Dauernadeln zumeist in das Ohr. Diese können bei Bedarf regelmäßig aktiviert werden und dürfen bis zu 14 Tagen im Ohr verbleiben.
Bei einer Akupunktursitzung wird der Patient ruhig und entspannt gelagert meist bequem sitzend oder liegend. Auch nach der Akupunktur sollte der Patient noch eine Zeit lang entspannt verharren. Eine komplette Therapie umfasst in der Regel 10 bis 15 solcher Sitzungen.
Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen die Akupunkturleistungen nur bei speziell zugelassenen Ärzten nur noch bei folgenden Indikationen: Gonarthrose (Verschleißerkrankung des Knies) und chronischer degenerativer Erkrankung der Lendenwirbelsäule. Diese Abrechnung ist leider in einer Privatpraxis nicht möglich. Bei allen übrigen Indikationen ist die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Alle Privatkassen, Beihilfen und die Post B zahlen Akupunktur normalerweise im Rahmen der GOÄ.
Indikationen (laut WHO)
Chronische oder akute Schmerzzustände des gesamten Bewegungsapparates, Heuschnupfen, Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftserbrechen, Regelbeschwerden, zur Anästhesie bei kleineren Eingriffen (z.B. Zahnbehandlungen), Erkankungen des Atmungssystems (z.B. Asthma), gastrointestinale Störungen, neurolog. Störungen (z.B. nach Schlaganfällen), Augenerkrankungen, Erkrankungen des Mundbereichs, Übelkeit, Suchterkrankungen zur Entwöhnung, Fibromyalgie, etc. Die Erfolgsraten liegen nach Studien je nach Erkrankung und Ausprägung bei bis zu 85 % und liegen damit z.T. über denen der Standardtherapien.
Nebenwirkungen
Als Nebenwirkungen können in sehr seltenen Fällen Infektionen, Blutergüsse oder Organverletzungen auftreten. Besser verzichten sollte man auf Akupunktur bei Babys, Kleinkindern, schlechtem Allgemeinzustand, fortgeschrittenem Krebsleiden, schweren ansteckenden Krankheiten, Epilepsie, psychischen Störungen, bestimmten Nervenkrankheiten und lokalen Hautkrankheiten an den Einstichstellen.